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Österreichische Projekte

Als Österreichische Filme, Serien und Serienfolgen nach diesem Abschnitt gelten solche, welche die Voraussetzungen zur Erlangung einer Bescheinigung als österreichischer Film bzw. österreichische Serie erfüllen.

Filme, Serien & Serienfolgen 

Förderungswerbende haben diesen Umstand im Zuge des Antragsverfahrens durch geeignete Unterlagen und im Zuge der Abrechnung durch die Vorlage der Bescheinigung als österreichischer Film bzw. österreichische Serie, ausgestellt durch den Fachverband der Film- und Musikwirtschaft, nachzuweisen.

Um sich für eine Förderung zu qualifizieren, müssen österreichische Filme, Serien und Serienfolgen mindestens folgende Kriterien erfüllen und mindestens folgende Punkteanzahl erreichen. Es werden nur volle Punkte vergeben.

Die Angaben „aus Österreich, einem anderen EWR-Staat bzw. einem anderen Mitgliedstaat des Europarates“ beziehen sich auf die Staatsangehörigkeit der natürlichen Person oder ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt. Ein Wohnsitz ist dort, wo die Lebensinteressen zumindest teilweise gebündelt sind.

  • Spielfilm/fiktionale Serie: 45
  • Animationsfilm (Spielfilm)/animierte Serie fiktional: 40
  • Dokumentarfilm/dokumentarische Serie (auch animiert): 30

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Österreichische Projekte sind kommerziell auszuwerten und müssen eine Mindestbeteiligung eines Mediendiensteanbieters oder mehrere Mediendiensteanbieter an der Finanzierung nachweisen. Sie dürfen nicht für die erstmalige Kinoauswertung bestimmt sein. 

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