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Kultureller Eigenschaftstest Teil B: Filmschaffende

1G. Wählen Sie alle Filmschaffenden aus Österreich, einem anderen EWR-Staat bzw. einem anderen Mitgliedstaat des Europarates, die anhand der Berufsbilder gemäß österreichischem Kollektivvertrag für Filmberufe bzw. am Postproduktions-, Animations- oder Filmmusikaufnahmeprozess beteiligt sind, soweit nicht bereits unter A-F erfasst.

Bei Mehrfachbetätigung kann einer Person nur max. eine Position zugeordnet werden.

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